Unsere Satzung

  1. Die Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg ist am 08. September 1843 an der Albertus Universität zu Königsberg/Preußen gegründet worden.Sie hat sich durch Abkommen am 31. Oktober 1950 mit der am 10. März 1919 gegründeten Hamburger Burschenschaft Askania vereinigt.Die Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg pflegt und wahrt die Tradition ihrer Gründungsuniversität.
  2. Die Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg trägt die Farben schwarz-weiß-rot (von unten) auf Band und Mütze, dazu an der weinroten Samtmütze die silberne Albertusnadel.Die Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg führt ein Wappen und den Zirkel
    CvG!.Ihr Wahlspruch ist:
    Si fractus illabatur orbis, impavidum ferient ruinae!
  3. Die sich aus dem burschenschaftlichen Wahlspruch – Ehre, Freiheit, Vaterland – ergebenden Grundpflichten sind für jedes Mitglied verbindlich.
  4. Die Burschenschaft Germania Königsberg verpflichtet sich dem demokratischen Rechtsstaat.
  5. Entsprechend ihrer waffenstudentischen Überlieferung betreibt die Burschenschaft das Fechten.
  6. Die Burschenschaft erstrebt lebenslange Brüderlichkeit und Freundschaft ihrer Mitglieder.
  7. Die Burschenschaft erzieht ihre Mitglieder zu Vaterlandsliebe und zum Handeln in europäischer Verantwortung. Sie tritt für die staatliche Einheit des deutschen Volkes ein.
  8. Jeder Bundesbruder soll ehrenhaft und hilfsbereit sein.Neben Fachstudium und Beruf soll er nach umfassender Allgemeinbildung streben.
  9. Mitglied kann jeder Student werden, der im Besitz eines für ein wissenschaftliches Studium gültigen Zeugnisses ist und an der Universität Hamburg oder einer ihr gleichgestellten Hochschule immatrikuliert ist oder werden wird.Eine Aufnahme anderer Persönlichkeiten in die Altherrenschaft ist in Ausnahmefällen möglich.Austritt oder Ausschluß beenden die Mitgliedschaft.
  10. Die Burschenschaft besteht aus der Aktivitas (studierende Mitglieder) und der Altherrenschaft (Altakademiker).Ein Bundesbruder kann grundsätzlich erst in die Altherrenschaft aufgenommen werden (Philistrierung), wenn er sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat; er muß darüber hinaus in ausreichendem Maße seine Aktivenpflichten abgeleistet haben.
  11. Der Sprecher wird von der Aktivitas gewählt und vertritt die Burschenschaft.Der von der Altherrenschaft gewählte Altherrenvorsitzende vertritt die Burschenschaft in der Altakademikerschaft.
  12. Die Satzung kann nur die Bundesversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen ändern. Der Änderungsantrag und die Zeit der Verhandlung sind allen Bundesbrüdern mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen.
  13. Zur Ausführung der Satzung erlassen Aktivitas und Altherrenschaft eigene Ordnungen.
  14. Die Satzung tritt am 08. September 1986 in Kraft (in dieser Fassung gilt sie seit dem 01.11.1985).